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   BFH - II R 55/22   

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BFH - II R 55/22 (https://dejure.org/9999,145085)
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Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 97 ; BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 2 ; ErbStG § 13b Abs 2a ; ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 3

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 97, BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 2, ErbStG § 13b Abs 2a, ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 3
    Schenkung, Kommanditanteil, Betriebsvermögen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Hamburg, 11.07.2023 - 3 K 188/21

    Schenkungsteuer: Disquotale Einlage in eine KGaA durch einen Kommanditaktionär

    (a) Das FG Rheinland-Pfalz geht in einer Entscheidung zu § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ErbStG i.d.F. vom 26. Juni 2013 (BGBl. I 2013, S. 1809), der Vorgängervorschrift zum heutigen Verwaltungsvermögen, davon aus, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA im Rahmen dieser Vorschrift keinen Anteil an einer Kapitalgesellschaft darstellt, sondern dass der Begriff des "Anteils an einer Kapitalgesellschaft" dahingehend auszulegen ist, dass die Vermittlung einer Beteiligung am Nennkapital, also am Grund- oder Stammkapital (vgl. § 97 Abs. 1b BewG) Voraussetzung ist (Urteil vom 18. August 2022, 4 K 2120/19, EFG 2023, 291, Revision anhängig unter II R 55/22).
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